Volksrechte ausbauen statt Randprobleme in die Verfassung schreiben!

Darum geht die Debatte


Die Schweiz hat ein einzigartiges Politsystem: Auf allen Ebenen kann das Volk ein Veto gegen Parlamentsentscheide einlegen, und es kann die Verfassung ändern.

Das Volk kann aber nur beschränkt konstruktiv mitarbeiten. Volksinitiativen müssen zumindest auf Bundesebene die Einheit der Materie wahren; viele komplexe Dinge können damit gar nicht behandelt werden.

Deshalb plädiere ich für einen Ausbau der Volksrechte auf nationaler Ebene! Viele Kantone (soweit ich weiss auch der Kanton Bern) kennen bereits konstruktive Referenden und Gesetzesinitiative, sowie Finanzreferenden.

Führen wir dies auch auf Bundesebene ein! Nähreres in meinem Beitrag zur Debatte.

Debatte http://volksrechte.politnetz.ch
Geschrieben 15. März 22:05, Dominik Fitze - JUSO
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Es macht Sinn, auf allen Ebenen, nicht nur auf Bundesebene, auch auf Gemeinde- und Kantonsebene auf allen Stufen Volksinitiativen einbringen zu können. Diese Initiativen sollen auch entsprechend weniger Unterschriften benötigen, als Verfassungsinitiativen.
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Bei Gesetzen kann das Volk heute nur das Veto einlegen, für neue rechtliche Bestimmungen muss es die Verfassung ändern und hat keine Garantie, dass diese Änderung auch wie gewünscht in Gesetze umgewandelt werden, geschweige denn dass innert akzeptabler Frist ein Gesetz zum angenommenen Artikel verabschiedet wird.

Ändern wir dies! Anstatt Randprobleme wie eine Aktienrechtsrevision (Minder) oder Bausparen in die Verfassung zu schreiben, wäre es wesentlich sicherer, effizienter und sinnvoller, wenn das Volk direkt über ein Gesetz beraten kann.

In vielen Kantonen bestehen diese Volksrechte bereits, in fast jeder Gemeinde ebenso. Wenn ich Türme verbieten will, so ändere ich das Baurecht, und nicht die Verfassung. Wenn ich die Renten nicht dermassen krass senken will wie das Parlament, aber kleine Abstriche verkraften könnte, so würde das konstruktive Referendum, mit welchem ich einer Gesetzesvorlage aus dem Parlament einen Gegenvorschlag gegenüberstellen kann, besser passen als das Vetorecht des Volkes.

Und schliesslich: Scheuen wir uns nicht vor dem Finanzreferendum! Das Volk hat auch das Recht, über Ausgaben des Bundes zu beschliessen.
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